Alles Fest im Griff

Erstklassige Beratung
zu fairen Preisen


Anwaltsgebühren - eine unbekannte Welt


Viele Menschen - sofern sie nicht rechtsschutzversichert sind - scheuen aus Angst vor den entstehenden Kosten den Weg zum Anwalt und verschenken deswegen oftmals wertvolle Zeit.

Deswegen unser Rat: Kommen Sie lieber zu früh als zu spät.



Die gesetzlichen Gebühren:


Natürlich können wir nicht unentgeltlich tätig sein, aber ganz so erschreckend hoch, wie manche denken, sind die Anwaltsgebühren denn doch nicht. In der Regel richten sich die anwaltlichen Gebühren nach dem Wert des Streitgegenstandes. Je höher der Wert, desto höher die Gebühr. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), in welchem die Gebühren unabhängig vom Streitwert gesetzlich festgelegt sind, können Sie über folgenden Link einsehen: Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)



Die Erstberatung:


Für Beratungstätigkeiten, die nicht mit anderen gebührenpflichtigen Tätigkeiten zusammenhängen, sollten die Gebühren gesondert ausgehandelt werden. Für eine erste Beratung, bei der Sie uns ihr Problem schildern und wir Ihnen erste Hinweise geben können, kann der Anwalt gemäß § 34 RVG eine Gebühr in Höhe von höchstens € 190,- zuzüglich Mehrwertsteuer verlangen. Dies ist also das Maximale, was eine Erstberatung Sie kosten kann. Wir werden Ihnen bei einer solchen Erstberatung in etwa sagen können, wie hoch das Kostenrisiko ist, wenn Sie die Sache weiterverfolgen. Wenn Sie dies nicht wollen, ist die Sache mit der Erstberatungsgebühr für Sie abgeschlossen. Entschließen Sie sich aufgrund dieser Erstberatung, weitere Schritte einzuleiten, so entstehen dann zwar weitere Kosten; die Erstberatungsgebühr wird auf diese weiteren Kosten aber in voller Höhe angerechnet.



Die Gebührenvereinbarung:


Neben der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bieten wir Ihnen in geeigneten Fällen - wenn der Wert des Streitgegenstandes besonders hoch ist oder aber der Zeitaufwand schwer überschaubar ist -, an, unsere Gebühren nicht nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sondern nach Zeitaufwand abzurechnen. In solchen Fällen berechnen wir derzeit € 250,- zuzüglich Mehrwertsteuer, wobei jede angefangene Viertelstunde anteilig berechnet wird. Solche Gebührenvereinbarungen sind schriftlich zu treffen.



Prozesskostenhilfe:


Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, überhaupt Geld für Gebühren aufzubringen, so besteht die Möglichkeit, staatliche Hilfe in Form von Beratungshilfe und/oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Bitte sprechen Sie uns hierauf an. In Fällen, in denen solches erforderlich wird, berechnen wir natürlich keine Erstberatungsgebühr.